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Künstliche Intelligenz

KI-Verwendung nach dem EU AI Act

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Der Vortrag vermittelt die rechtlich verpflichtenden Grundlagen für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im beruflichen Alltag der Diözese Feldkirch.

 

Inhalte und Zielsetzung:

  • Einführung in Künstliche Intelligenz: Was KI ist – und was sie nicht ist

  • Überblick über den EU AI Act: Ziele, Verbote, Hochrisiko-Systeme und Kennzeichnungspflichten

  • Schulungspflicht gemäß Art. 4 AI Act als Voraussetzung für die berufliche Nutzung von KI

  • Klare Leitlinien zu Verantwortung, Haftung und Prüfpflicht bei KI-Ergebnissen

  • Zentrale Vorgaben zu Datenschutz, Berufs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrecht

  • Praxisnahe Beispiele zur erlaubten und verbotenen Nutzung von KI-Tools

  • Sensibilisierung für ethische Fragen und Risiken wie Manipulation, Desinformation und Diskriminierung

  • Einordnung von KI im Licht christlicher Verantwortung: Menschenwürde, Gemeinwohl und Technik als Werkzeug

 

Link zur Präsentation

 

PDF-Download

 

Falls Fragen auftreten gerne an: cornelia.engler@kath-kirche-vorarlberg.at

Rechtlich relevante Inhalte werden an die Rechtsabteilung weitergeleitet und beantwortet.

Wenn man aus einem Foto im Hochformat mithilfe von KI (z. B. Firefly in Photoshop) ein Querformat erzeugt, welche Copyright-Angaben sind dann korrekt?

Wurde das Foto mit Zustimmung des/der Urheber:in genutzt und ist die Bearbeitung laut Lizenz oder Vereinbarung erlaubt, darf das Bild mit KI verändert und veröffentlicht werden.

Bei Veröffentlichung ist eine transparente Kennzeichnung wie z. B.
„Bild: [Name], KI-unterstützt bearbeitet“
empfehlenswert und entspricht den Transparenzanforderungen des EU-AI-Acts.

Liegt keine Erlaubnis zur Bearbeitung oder Nutzung vor, darf das Bild nicht hochgeladen, verändert oder veröffentlicht werden, da bereits das Hochladen eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellt.


Empfehlung: Bei unklaren oder fehlenden Nutzungsrechten sollte auf das Bild verzichtet und stattdessen ein eigenes oder eindeutig lizenzfreies bzw. KI-generiertes Bild verwendet werden.  

Sobald man ein KI-generiertes Bild oder Text veröffentlicht, haftet dann die Person, die sie veröffentlicht?

Bei beruflicher Nutzung von KI-Systemen besteht für Mitarbeitende eine Prüf- und Sorgfaltspflicht. Für Schäden gegenüber Dritten haftet in der Regel zunächst der Arbeitgeber, da die Nutzung im Rahmen des Dienstverhältnisses erfolgt.

Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten kann der Arbeitgeber jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Regressansprüche prüfen.


Empfehlung: wenn die Richtlinien der KI-Schulung eingehalten werden, besteht kein Grund zur Sorge!
Sind KI-generierte Inhalte eigentlich nur für den privaten Gebrauch gedacht?

Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass KI-Ergebnisse nur privat verwendet werden dürften.

Die Schulung und Verpflichtungserklärung dienen gerade dazu, KI kontrolliert, verantwortungsvoll und dienstlich einzusetzen.

Private Spielereien während der Arbeitszeit sind keine Frage des EU-AI-Acts, sondern des internen Arbeitsrechts.


Empfehlung: Bei Einhaltung der Schulungsrichtlinien ist die berufliche Nutzung von KI ausdrücklich vorgesehen und zulässig.
Bilder im Stil von Studio Ghibli (Beispiel aus Vortrag) zu erzeugen ist im Grunde als Spielerei gedacht – aber nicht zur Veröffentlichung oder?

KI-generierte Bilder haben keinen menschlichen Urheber und sind daher urheberrechtlich nicht geschützt.

Rechtlich problematisch wird jedoch:

  • das Hochladen urheberrechtlich geschützter Vorlagen,

  • sowie die gezielte Nachahmung eines klar erkennbaren Stils, die irreführend oder ethisch fragwürdig sein kann.

Auch wenn dies nicht per se verboten ist, empfiehlt der EU-AI-Act einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang.


Daher sollten eher ethische Gründe dagegen sprechen, solche Spielereien zu erstellen oder gar zu veröffentlichen. (Beispiel aus dem Vortrag: https://www.instagram.com/p/DHwEcvDMOuw/)
Darf ich eine Taufurkunde in fremder Sprache über ein KI-Tool übersetzen lassen?

Ja, eine Übersetzung ist zulässig, sofern vorab alle personenbezogenen Daten unkenntlich gemacht werden.

Dazu zählen Name, Datum, Ort sowie alle weiteren Informationen, die eine Identifizierung ermöglichen.


Empfehlung: die Anonymisierung kann z. B. durch Abdecken oder Schwärzen erfolgen. Danach handelt es sich um einen reinen Text ohne Personenbezug.
Darf ich ein Segensgebet von der KI erstellen lassen und es veröffentlichen, ohne zu schreiben "KI-generiert"?

Nein, das ist so nicht zulässig.
Wenn ein Segensgebet mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt wurde und veröffentlicht wird, muss dies als KI-unterstützt gekennzeichnet werden.

Begründung anhand der Verpflichtungserklärung:
In der Verpflichtungserklärung zur beruflichen Verwendung von KI-Systemen ist klar festgehalten, dass durch KI erzeugte oder veränderte Inhalte (Text, Audio, Bild, Video), die weiterverwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden, transparent zu kennzeichnen sind. Diese Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um einen sachlichen Text oder um einen spirituellen Inhalt wie ein Segensgebet handelt.

Wesentlich sind dabei zwei Punkte:

  • Transparenz gegenüber Dritten: Rezipientinnen und Rezipienten sollen erkennen können, dass ein KI-System an der Erstellung beteiligt war.

  • Verantwortungszuschreibung: Auch wenn das Segensgebet pastoral verantwortet wird, darf der technische Ursprung nicht verschleiert werden.

Praxisnah formuliert:
Du musst nicht groß oder prominent „KI-generiert“ dazuschreiben, aber ein dezenter Hinweis ist erforderlich, zum Beispiel:

  • „Text mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt“

  • „KI-unterstützte Formulierung“

Einordnung für den kirchlichen Kontext:
Gerade bei spirituellen Inhalten stärkt diese Offenheit die Glaubwürdigkeit kirchlicher Kommunikation. Die theologische Verantwortung bleibt beim Menschen, die KI ist ein Werkzeug, und genau das sollte sichtbar sein.

Von Cornelia Engler
Veröffentlicht am 15.12.2025
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